Muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bezahlen?

Wenn Fußschutz als Arbeitsschutzmaßnahme erforderlich ist, darf der Arbeitgeber die dafür entstehenden Kosten nicht auf Beschäftigte abwälzen. Grundlage ist § 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz. Daraus folgt nicht, dass jedes privat ausgewählte Paar Arbeitsschuhe automatisch erstattet wird.

Welche Schuhe stellt der Betrieb bereit?

Nach § 2 PSA-BV muss die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung zu den Gefährdungen und Arbeitsbedingungen passen und den Beschäftigten individuell passen. Sprich eine unpassende Größe oder Druckstellen deshalb bei der zuständigen Stelle im Betrieb an.

Was sollte ich vor einem eigenen Kauf klären?

Frage nach dem vorgesehenen Beschaffungsweg, der benötigten Kennzeichnung und der Freigabe eines konkreten Modells. Halte die Absprache fest, bevor du selbst bestellst. Unsere Übersicht der Klassen hilft beim Lesen der Kennzeichnung.

Für die Anprobe kannst du Größe, Weite und Sitz notieren. Beschreibe konkret, wo der bisherige Schuh drückt oder rutscht. Der Passform-Ratgeber unterstützt dich dabei.

Was gilt für orthopädische Einlagen?

Verwende Einlagen in Sicherheitsschuhen nur in einer dafür bestätigten Kombination aus Schuh und Einlage. Eine beliebige Einlage kann Schutzmerkmale verändern. Kläre das konkrete Modell mit dem Hersteller und der zuständigen Fachstelle; die Finanzierung einer individuellen Versorgung muss gesondert geprüft werden.

Wann müssen Schuhe ersetzt werden?

Eine allgemeine Frist für jedes Paar lässt sich aus diesen Angaben nicht ableiten. § 2 PSA-BV verpflichtet den Arbeitgeber, durch Wartung, Reparatur und Ersatz die Funktion und den hygienischen Zustand der PSA zu erhalten. Melde Schäden und beachte die Herstellerinformationen.